Beitragsordnung des Greifswalder Schachvereins e.V.

vom 18. Oktober 2005

§ 1 Beitragshöhe

(1) Der monatliche Beitrag für die Mitgliedschaft im Greifswalder Schachverein e.V. beträgt für

a) Erwachsene ab Vollendung des 18. Lebensjahres sieben Euro,
b) Schüler drei Euro, sowie für
c) Auszubildende, Studenten, Rentner, Arbeitslose, Hausfrauen und Sozialhilfeempfänger fünf Euro.

(2) Ehren- und Fördermitglieder sind zur Beitragszahlung nicht verpflichtet.

(3) Passive Mitglieder zahlen die Hälfte des jeweiligen Monatsbetrages nach Absatz 1.

(4) Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

§ 2 Fälligkeit

Der Beitrag ist monatlich im Voraus fällig.

§ 3 Ermäßigung

(1) Der Beitrag ermäßigt sich um einen Monatsbeitrag nach § 1, wenn die Beitragszahlung für das gesamte jeweilige Kalenderjahr bis zum 28. Februar bzw. für das gesamte jeweilige Geschäftsjahr bis zum 31. August erfolgt.

(2) Der Vorstand kann aus besonderem Grund Mitglieder von der Beitragspflicht ganz oder teilweise befreien.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt zum 1. Juli 2005 in Kraft.